Rückverfolgbarkeit bei Tabakwaren
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- Veröffentlicht: Sonntag, 26. November 2017 06:00
- Geschrieben von Gerd Kebschull
Die EU mischt sich mal wieder ein: Aber die neuen Regelungen der EU-Kommission bedrohen die Zukunft der Zigarrenindustrie. Bundesregierung sollte die Interessen der mittelständischen Betriebe wahren.
Rückverfolgbarkeit bei Tabakwaren
- Gegen den Schmuggel - Sinn oder Unsinn?
Die EU-Kommission hat vor einigen Tagen die finalen Entwürfe für ein System der Rückverfolgbarkeit bei Tabakwaren vorgelegt. Die Mitgliedstaaten haben nun bis zum 29. November Zeit darüber abzustimmen Für die mittelständischen Betriebe der Zigarrenindustrie bedeuten diese Vorschläge nicht nur eine extreme finanzielle Belastung, sondern sie sind zudem vollkommen sinnlos. Das Rückverfolgbarkeits-System soll Tabakschmuggel bekämpfen, aber dieser findet im Marktsegment der Zigarren und Zigarillos überhaupt nicht statt. Somit wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der die Basis für jedes Gesetz bilden sollte, mehr als verletzt.
Der Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) fordert deshalb die Bundesregierung auf, die Entwürfe in dieser Form abzulehnen. „In weiteren Verhandlungsrunden muss ein Regelungswerk gefunden werden, welches auch für die Zigarrenindustrie betrieblich und wirtschaftlich umsetzbar ist“, so Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des Verbandes, „es ist nicht zulässig, dass die EU ein riesiges Bürokratiemonster schafft, welches die mittelständische Zigarrenindustrie, deren Produkte in keiner Weise geschmuggelt werden, erdrückt.“
Über den BdZ
Der BdZ ist der Zusammenschluss der überwiegend mittelständisch strukturierten Hersteller und Importeure von Zigarren und Zigarillos.
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Foto © 2017 Redaktionsbüro Kebschull
Grafik © Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ)